Stand: 18.08.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Account-Trainer" (nachfolgend „Dienst") zwischen Felix Laabs — Digital Services & Automations, Hauptstr. 6, 34471 Volkmarsen (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Es gelten ergänzend:
Preise, Service-Level),
Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge: Individualvereinbarung, Anlage 2, diese AGB, Anlage 1, Anlage 3.
(1) Die Darstellung des Dienstes stellt kein bindendes Angebot dar. Mit der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten zutreffend sind und dass die handelnde Person zur Vertretung berechtigt ist.
(3) Der Anbieter kann eine unentgeltliche Testphase mit begrenztem Leistungsumfang bereitstellen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums oder mit Ausschöpfung des Testkontingents, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst über das Internet zur Nutzung bereit. Der Dienst recherchiert öffentlich zugängliche Informationen zu einem vom Kunden benannten Zielunternehmen und erzeugt daraus automatisiert Unterlagen (insbesondere Präsentationen und Faktenübersichten).
(2) Der konkrete Funktionsumfang, die Kontingente und die Service-Level ergeben sich aus der jeweils gebuchten Leistungsstufe gemäß Anlage 1. Der Anbieter kann den Funktionsumfang weiterentwickeln, solange der vertraglich geschuldete Kern der Leistung erhalten bleibt.
(3) Der Dienst ist ein Werkzeug zur Entscheidungsvorbereitung. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Funktion, nicht die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der erzeugten Inhalte. Näheres in § 7.
(4) Nicht geschuldet sind: die Beschaffung von Inhalten aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Prüfung der vom Kunden eingestellten Inhalte auf Rechtmäßigkeit.
(1) Der Anbieter stellt den Dienst mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel bereit, gemessen am Zugangspunkt zum Internet des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.
(2) Nicht als Ausfallzeit gelten: angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (insbesondere bei Vorleistungsdiensten, Netzbetreibern oder KI-Dienstleistern) sowie Ereignisse höherer Gewalt.
(3) Weitergehende Service-Level können in Anlage 1 für einzelne Leistungsstufen vereinbart werden.
(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den Dienst im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
(2) An den erzeugten Unterlagen räumt der Anbieter dem Kunden — soweit an ihnen überhaupt Schutzrechte entstehen — ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht ein. Der Kunde darf sie insbesondere bearbeiten, vervielfältigen und gegenüber Dritten verwenden.
(3) Der Anbieter weist darauf hin, dass an rein maschinell erzeugten Inhalten nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig kein Urheberrecht entsteht. Ein Ausschließlichkeitsanspruch gegenüber Dritten, die unabhängig gleichartige Inhalte erzeugen, besteht daher nicht.
(4) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die von ihm eingestellten Inhalte ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten und an die in Anlage 2 benannten Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln.
(5) Kein Training: Der Anbieter verwendet Inhalte des Kunden nicht zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen und hat dies mit seinen Dienstleistern vertraglich ausgeschlossen.
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, sichert sie gegen unbefugten Zugriff und zeigt einen Missbrauchsverdacht unverzüglich an. Handlungen unter seinen Zugangsdaten sind ihm zuzurechnen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Einstellung der von ihm eingebrachten Inhalte berechtigt ist und dass deren Verarbeitung nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstößt. Das gilt insbesondere für personenbezogene Daten in Freitextfeldern und hochgeladenen Dokumenten. Stellt der Kunde Angaben zu einzelnen Personen bereit (etwa Ansprechpartner für Stakeholder-Folien), erklärt er mit der Übermittlung, dass er diese Daten rechtmäßig erhoben hat, zu ihrer Verwendung berechtigt ist und die betroffenen Personen, soweit erforderlich, nach Art. 13 und 14 DSGVO informiert.
(3) Zulässige Nutzung. Untersagt ist insbesondere: a) die Nutzung des Dienstes oder seiner Ergebnisse als Grundlage automatisierter Entscheidungen über natürliche Personen, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, Bildung, Versicherung, Sozialleistungen oder Strafverfolgung; b) die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen natürlicher Personen jenseits berufsbezogener Rollendaten; c) die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO); d) die Nutzung zur Ansprache von Verbrauchern; e) das automatisierte Auslesen des Dienstes, die Umgehung technischer Beschränkungen sowie jede Nutzung, die die Betriebssicherheit gefährdet.
(4) Der Kunde prüft die erzeugten Unterlagen vor einer Verwendung gegenüber Dritten auf inhaltliche Richtigkeit. Die Ergebnisse enthalten hierfür Quellenmarkierungen.
(5) Verstößt der Kunde gegen Absatz 3, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Androhung sperren; bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne Androhung. Die Vergütungspflicht bleibt für die Dauer der vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
(1) Der Dienst nutzt große Sprachmodelle. Deren Ergebnisse sind probabilistisch und können trotz Quellenbindung sachlich falsche, unvollständige oder erfundene Angaben enthalten („Halluzinationen"). Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis.
(2) Der Anbieter schuldet kein bestimmtes inhaltliches Ergebnis. Die Gewährleistung richtet sich auf die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des Dienstes, nicht auf die Richtigkeit einzelner erzeugter Aussagen.
(3) Der Anbieter ist Anbieter eines KI-Systems im Sinne des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO). Der Kunde ist bei der Nutzung Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-VO und hat die ihn als Betreiber treffenden Pflichten eigenverantwortlich einzuhalten, insbesondere: a) die Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung nach Absatz 4, b) die Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz der eingesetzten Personen (Art. 4 KI-VO), c) die Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte, soweit er sie gegenüber Dritten veröffentlicht und eine Kennzeichnungspflicht besteht.
(4) Zweckbestimmung: Der Dienst ist bestimmt zur Unterstützung menschlicher Entscheidungen bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen. Eine Nutzung außerhalb dieser Zweckbestimmung, insbesondere in den in § 6 Abs. 3 lit. a genannten Bereichen, kann den Dienst in den Anwendungsbereich strengerer Pflichten der KI-VO überführen; sie ist dem Kunden untersagt. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen frei, die aus einer solchen Nutzung entstehen.
(5) Der Anbieter kann die eingesetzten Modelle und Modellversionen jederzeit ändern, sofern die vertragsgemäße Funktion erhalten bleibt.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der gebuchten Leistungsstufe gemäß Anlage 1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
(3) Leistungsstufen können ein monatliches oder einmaliges Kontingent an erzeugbaren Unterlagen vorsehen. Nicht genutzte Kontingente verfallen mit Ablauf der Periode und werden nicht erstattet.
(4) Zusätzliche Kontingente können nach Verbrauch des vereinbarten Umfangs kostenpflichtig erworben werden. Sie werden erst nach Ausschöpfung des regulären Kontingents verbraucht.
(5) Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Vertragsperiode in Textform anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; auf dieses Recht weist der Anbieter in der Änderungsmitteilung hin.
(6) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist den Zugang sperren. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2). Er wird mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrags.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter.
(4) Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter ein, unter anderem außerhalb der Europäischen Union. Die aktuelle Liste ist Bestandteil von Anlage 2. Der Kunde stimmt dem Einsatz zu; das Widerspruchsrecht nach Anlage 2 bleibt unberührt.
(1) Für die Überlassung des Dienstes auf Zeit gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen ist.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter angemessen bei der Eingrenzung.
(3) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelansprüche. Als Mangel gilt insbesondere nicht die inhaltliche Unrichtigkeit einzelner KI-generierter Aussagen (§ 7).
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Höhe nach begrenzt auf die im Jahr vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung, höchstens jedoch EUR 50.000 je Schadensfall.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde entgegen § 6 Abs. 4 erzeugte Inhalte ungeprüft verwendet, oder aus einer Nutzung entgegen § 6 Abs. 3 und § 7 Abs. 4.
(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern in Anlage 1 nichts anderes vereinbart ist.
(2) Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 6 Abs. 3 vor.
(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die erzeugten Unterlagen für 30 Tage zum Export bereit. Danach werden die Daten des Kunden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde kann die Löschung jederzeit selbst auslösen.
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an technische Entwicklungen oder zur Behebung von Regelungslücken erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Widerspruchsrecht sowie auf die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt.
(3) Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
Der Anbieter darf den Kunden unter Nennung von Namen und Logo als Referenz benennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder kraft Gesetzes offenzulegen sind.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Volkmarsen (zuständiges Gericht: Amtsgericht Korbach bzw. Landgericht Kassel), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(4) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung des Anbieters; § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bewusst ausgelagert: Diese Anlage ändert sich häufig, die AGB nicht.
| Test | Starter | Pro | Enterprise | |
|---|---|---|---|---|
| Kontingent | 3 Unterlagen einmalig | 10 / Monat | 50 / Monat | individuell |
| Deck-Struktur | Standard | Standard, branchengerecht | individuelles Profil | Spiegel der Kundenvorlage |
| Recherchetiefe | Grundlage | erweitert | tief | maximal |
| Individuelle Vorlage (Design) | — | — | — | ✓ |
| Konsistenzprüfung | — | — | ✓ | ✓ |
| PDF-Export | — | — | ✓ | ✓ |
| Folienvorschau | — | ✓ | ✓ | ✓ |
| Wissensdatenbank je Zielkunde | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Preis (netto/Monat) | 0 € | gemäß aktueller Preisliste | gemäß aktueller Preisliste | auf Anfrage |
| Zusätzliche Unterlagen | — | gemäß aktueller Preisliste | gemäß aktueller Preisliste | vertraglich |
| Verfügbarkeit | keine Zusage | 99,0 % | 99,0 % | 99,5 % |
| Reaktionszeit Support | — | 2 Werktage | 1 Werktag | 4 Stunden |
Der Dienst dient der Vorbereitung geschäftlicher Gespräche zwischen Unternehmen. Untersagt ist jede Nutzung, die
abgerufenen Quellen verstößt,